Glossar & Abkürzungsverzeichnis
Verzeichnis extremistischer
Personenzusammenschlüsse

Verfassungsschutz in Hessen

Bericht 2017

Verfassungsschutz in Hessen

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Den Kern der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bildet die freiheitliche demokratische Grundordnung. In ihr sind tragende Grundprinzipien festgeschrieben, die absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter sind. Resultierend aus den Erkenntnissen über das Scheitern der Weimarer Republik (1918 bis 1933) und aus den furchtbaren Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Terror- und Unrechtsregime (1933 bis 1945) ist die Demokratie in Deutschland heute streitbar und abwehrbereit. Sie ist willens und fähig, sich gegen Angriffe ihrer Feinde zu verteidigen. Der Verfassungsschutz hat hierbei die wichtige Funktion eines „Frühwarnsystems“.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere Demokratie eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung. Sie gründet sich auf dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und auf der Freiheit und Gleichheit aller Menschen.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen:

  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte,
  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte und
  • der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht zu seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) auf den Antrag des Bundesrates, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen als verfassungswidrig einzustufen und aufzulösen, Folgendes erklärt:

„Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG beinhaltet die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar. Daneben sind im Rahmen des Demokratieprinzips die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) konstitutive Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hinsichtlich des Rechtsstaatsprinzips gilt dies für die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol“.

Aufgaben und Befugnisse

Aufgabe des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit von Bund und Ländern zu treffen. Darüber hinaus erstellt das LfV Lageberichte und Analysen. Zu diesem Zweck sammelt es Informationen über extremistische Bestrebungen und wertet sie aus.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sind politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die auf die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zielen. Nicht extremistisch ist die kritische Auseinandersetzung mit Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ohne dass diese Auseinandersetzung das Ziel der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verfolgt. Eine solche Bestrebung wird als radikal bezeichnet und unterliegt nicht der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Das LfV beobachtet

  • Bestrebungen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche
  • Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind,
  • Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Das LfV hat keine polizeilichen Befugnisse. Es darf zum Beispiel Personen weder vorladen noch festnehmen oder Durchsuchungen durchführen. Um Maßnahmen, zu denen es selbst nicht befugt ist, darf das LfV die Polizei nicht ersuchen (Trennungsgebot).

Neben den oben beschriebenen Aufgaben unterstützt das LfV im Bereich des Geheim- und Wirtschaftsschutzes Behörden und Unternehmen mit seinen Erkenntnissen und seinem Wissen. Ebenso wirkt das LfV mit bei:

  • Aufenthalts-/Einbürgerungsverfahren von Ausländern und
  • Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (unter anderem für die Bereiche Luftsicherheit, Atomkraftanlagen und den Umgang bzw. Verkehr mit Waffen und Sprengstoff).

Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich festgelegt. In allen Ländern bestehen hierfür eigene gesetzliche Grundlagen. In Hessen sind die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes im Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen geregelt. Darüber hinaus regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz die Aufgaben und die Rechtsstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.

Methoden

Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen gewinnt das LfV vornehmlich aus offenen Quellen, die jedermann zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem

  • Publikationen,
  • Internetinhalte,
  • Besuche öffentlicher Veranstaltungen.

Verfassungsfeinde arbeiten aber oft konspirativ, das heißt, sie versuchen ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Die Sammlung frei zugänglichen Materials durch das LfV und der Informationsaustausch mit anderen Behörden und anderen Stellen genügen deshalb zuweilen nicht, um ein vollständiges und sachgerechtes Bild von verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen sowie von Spionagetätigkeiten und Aktivitäten der Organisierten Kriminalität zu erhalten. Daher ist das LfV befugt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Observation verdächtiger Personen,
  • das Fertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen,
  • die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie
  • das Anwerben und Führen von verdeckt eingesetzten Personen in verfassungsfeindlichen Organisationen.

Die verdeckt eingesetzten Personen gehören nicht dem Verfassungsschutz an, liefern aber Informationen aus dem jeweiligen Beobachtungsobjekt. Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist der Grundsatz der Verhältnismäßig-keit zu beachten. Ein nachrichtendienstliches Mittel darf nur eingesetzt werden, wenn Informationen auf andere Weise nicht zu beschaffen sind. Von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln ist das mildeste auszuwählen, das mithin den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.

Kontrolle

Die Tätigkeit des LfV wird auf vielfältige Weise kontrolliert. Dies geschieht insbesondere durch die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) des Hessischen Landtags. Nach § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen besteht die PKV aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden.

Maßnahmen, die mit einem Eingriff in Art. 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verbunden sind, bedürfen der Genehmigung der G-10-Kommission des Hessischen Landtags. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über das LfV wahr.

Darüber hinaus kontrollieren der Hessische Datenschutzbeauftragte, der Hessische Rechnungshof und – mittelbar auf dem Wege der Berichterstattung und Kommentierung – die öffentlichen Medien die Tätigkeit des LfV. Die Speicherung personenbezogener Daten, Auskunftserteilungen und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, die das LfV zu Lasten Betroffener trifft, unterliegen der vollständigen gerichtlichen Kontrolle.

Strukturen, Haushalt, Organisation − Künftige Entwicklung des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz ist als Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland föderal organisiert. Der Bund und die 16 Länder unterhalten jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden. Als obere Landesbehörde untersteht das LfV dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das LfV hat seinen Sitz in Wiesbaden.

Die Personalmittel sowie die Finanzmittel für Personal- und Sachausgaben sind im Haushaltsplan des Landes Hessen ausgewiesen. Für das Jahr 2017 standen dem LfV 332 Planstellen zur Verfügung. Das Ausgabenbudget für das Jahr 2017 belief sich auf 27.542.300 Euro.

Innerhalb der hessischen Sicherheitsarchitektur ergänzt das LfV die Arbeit der Polizei und sonstiger Sicherheitsbehörden vor allem dadurch, dass es extremistische Bestrebungen nachrichtendienstlich aufklärt. Dazu gehören der intensive Einsatz und das Ausschöpfen aller gesetzlich zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel. Im Mittelpunkt stehen hierbei der Einsatz menschlicher Quellen und die Observation.

Der Einsatz menschlicher Quellen ist ein unverzichtbares Instrument der Aufklärung extremistischer Bestrebungen. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen und die spezifische Zuständigkeit eines Dezernats sorgen bei der Auswahl, Werbung und Führung menschlicher Quellen für ein klar geregeltes und professionelles Vorgehen sowie standardisierte Kontrollmechanismen.

Die Observation des LfV wird weiter ausgebaut und durch den Einsatz hochmoderner Technik unterstützt werden.

Die Beschaffung von Informationen bildet nur einen Teil der nachrichtendienstlichen Arbeit. Wichtig ist ebenso die kompetente Aus- und Bewertung der gewonnenen Informationen. Ziel ist es, die fachliche und auch wissenschaftliche Kompetenz im LfV stetig zu optimieren. Mit mehr wissenschaftlichen Mitarbeitern wird die Auswertungs- und Analysekompetenz deutlich gestärkt. Vor allem aus der Wissenschaft sind wertvolle Impulse zu erwarten, da sich in etlichen extremistischen Phänomenbereichen – wie etwa im Rechtsextremismus die Identitäre Bewegung, das neue Beobachtungsobjekt Reichsbürger und Selbstverwalter sowie neue antisemitische Erscheinungsformen zeigen – grundlegende Veränderungen vollziehen.

Nicht zuletzt wird die Aufklärung extremistischer Bestrebungen im Internet verbessert und erweitert. Denn die technischen Entwicklungen schreiten weiter voran und werden auch auf vielfältige Weise von Extremisten für Ihre Zwecke genutzt. Das LfV baut daher seine IT-Kompetenz deutlich aus.

Abgebildet ist ein Organigramm des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen. Der Amtsleitung unterstehen direkt die Koordination Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS), die interne Revision, die Geheimschutzbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und der Stab.
Der Stab setzt sich aus vier Hauptsachgebieten zusammen. Im Hauptsachgebiet 1 sind angesiedelt: Leitungsunterstützung, Gremienarbeit und Qualitätssicherung.
Im Hauptsachgebiet 2 sind angesiedelt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und aufklärende Prävention.
Im Hauptsachgebiet 3 ist angesiedelt: Das Berichtswesen.
Im Hauptsachgebiet 4 ist angesiedelt: Die beratende Prävention.
Darüber hinaus unterstehen der Amtsleitung fünf Abteilungen.
Die Abteilung 1, zentrale Dienste, umfasst vier Dezernate:
Das Dezernat 11, Verwaltung.
Das Dezernat 12, Informations- und Sondertechnik.
Das Dezernat 13, Datenschutz und Grundsatz.
Das Dezernat 14, Mitwirkungsaufgaben.
Die Abteilung 2, Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus, umfasst vier Dezernate und eine Projektgruppe:
Das Dezernat 20, Beschaffung.
Das Dezernat 21, Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 22, fallbezogene und operative Auswertung.
Das Dezernat 23, phänomenbereichsübergreifende wissenschaftliche Analysestelle Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Projektgruppe Aktenvorlage, zeitweise.
Die Abteilung 3, operative Fachdienste, umfasst fünf Dezernate:
Das Dezernat 30, Organisierte Kriminalität, Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz.
Das Dezernat 31, Observation.
Das Dezernat 32, personeller und materieller Geheimschutz.
Das Dezernat 33, Online-Recherche-Team Extremismus, Terrorismus, abgekürzt als Ortet.
Das Dezernat 34, zentrale Ermittlungen.
Die Abteilung 4, Islamismus und islamistischer Terrorismus und Salafismus sowie ihre Führungsgruppe, umfasst drei Dezernate:
Das Dezernat 40, Beschaffung.
Das Dezernat 41, Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 42, fallbezogene und operative Auswertung.
Die Abteilung 5, Linksextremismus/Linksterrorismus sowie Extremismus/Terrorismus mit Auslandsbezug, umfasst drei Dezernate:
Das Dezernat 50, Beschaffung und Koordinierung von Beschaffungsgrundsätzen.
Das Dezernat 51, Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 52, fallbezogene und operative Auswertung.
Darüber hinaus ist in dem Organigramm des Landesamt für Verfassungsschutz der Kasten Außenstellen, phänomenübergreifende regionale Extremismusbearbeitung, enthalten.
Weiterhin sind auf dem Organigramm drei Kästen enthalten, in denen jeweils Folgendes steht: Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragte.

Wesentliche institutionelle Elemente der nationalen Sicherheitsarchitektur

Die Sicherheitsstruktur der Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren ausgebaut und modifiziert. Die Zielsetzung war hierbei, auf Gefahren und Bedrohungen flexibler und schneller reagieren zu können sowie Wissen und Kompetenzen verschiedener Sicherheitsbehörden zu bündeln. Relevante Informationen sollen unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten und gesetzlichen Vorgaben zusammengeführt und bewertet werden, ohne die organisatorische Trennung der Sicherheitsbehörden in Frage zu stellen.

Kernelemente der fortentwickelten Sicherheitsarchitektur sind folgende Einrichtungen:

  • das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zur Abwehr und Bekämpfung des islamistischen Terrorismus,
  • das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) und
  • das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ).

Am GTAZ in Berlin sind Vertreter folgender Behörden beteiligt:

  • Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern,
  • Bundeskriminalamt (BKA),
  • Bundesnachrichtendienst (BND),
  • Generalbundesanwaltschaft (GBA),
  • Bundespolizei (BPol),
  • Zollkriminalamt (ZKA),
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Militärischer Abschirmdienst (MAD) und die
  • Landeskriminalämter.

Im GTAZ gibt es darüber hinaus zwei voneinander institutionell getrennte Einrichtungen: Die Nachrichtendienstliche (NIAS) und die Polizeiliche Informations- und Analysestelle (PIAS). NIAS- und PIAS-Mitglieder kooperieren in verschiedenen Arbeitsgruppen eng miteinander, um bestimmte Fälle aktuell zu bearbeiten sowie Gefahrenprognosen und mittel- bzw. längerfristige Analysen zu erstellen.

Nach dem Vorbild des GTAZ arbeiten im GIZ Vertreter des

eng zusammen. Darüber hinaus steht das GIZ in ständigem Austausch mit den zuständigen Landesbehörden.

Aufgabe der Vertreter der am GIZ mitwirkenden Behörden ist die Beobachtung, Auswertung und Analyse von Veröffentlichungen mit islamistischen und jihadistischen Inhalten im Internet, um frühzeitig extremistische und terroristische Strukturen und Aktivitäten zu identifizieren.

Das GETZ ist als „Dachorganisation“ für die Bekämpfung folgender Phänomenbereiche zuständig:

  • Rechtsextremismus/-terrorismus,
  • Linksextremismus/-terrorismus,
  • Extremismus mit Auslandsbezug,
  • Spionageabwehr und Proliferation.

Die Federführung obliegt dem BfV und dem BKA. Die Koordinierte Internetauswertung (KIA) erfolgt beim BfV in Köln.

Am GETZ als Informations- und Kommunikationsplattform beteiligen sich – analog zu den Aufgaben des GTAZ – zur Bündelung der Fachexpertise und der Sicherstellung eines möglichst lückenlosen und schnellen Informationsflusses folgende Behörden:

  • Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern,
  • BKA,
  • BPol,
  • Europol,
  • GBA,
  • ZKA,
  • BND,
  • MAD,
  • BAMF,
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die
  • Landeskriminalämter.

Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit

Der Verfassungsschutz hat unter anderem die Aufgabe, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen zu informieren und aufzuklären. Zu diesem Zweck stellt das LfV der Öffentlichkeit seinen jährlichen Verfassungsschutzbericht sowie eine Vielzahl weiterer Informations- und Präventionsangebote zur Verfügung. Darüber hinaus können sich Journalistinnen und Journalisten mit Anfragen an die Pressestelle des LfV wenden.

Hessischer Verfassungsschutzbericht | Im Mittelpunkt der Unterrichtung der Öffentlichkeit steht der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebene jährliche Verfassungsschutzbericht. Er informiert über die wesentlichen während des Berichtsjahrs gewonnenen Erkenntnisse des LfV und bewertet diese.

Informationsbroschüren des LfV | Damit sich die Bürgerinnen und Bürger gezielt mit verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen auseinandersetzen können, gibt das LfV Informationsbroschüren heraus. Folgende Publikationen können beim LfV direkt angefordert bzw. über dessen Internetpräsenz abgerufen werden (siehe unten Kontakt und Internetpräsenz):

  • Kennzeichen und Symbole der Rechtsextremisten.
  • Gedenk- und Jahrestage von Rechtsextremisten – Hintergründe und Aktivitäten.
  • Verfassungsfeindliche Bestrebung: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“.
  • Mit Militanz zur Errichtung einer „herrschaftsfreien Gesellschaft“ – Einblicke in die autonome Bewegung.
  • Salafistische Bestrebungen in Hessen.
  • Verfassungsschutz in Hessen – Beobachten, analysieren und informieren.
  • Extremismus erkennen – Handreichung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe.

Darüber hinaus finden interessierte Bürgerinnen und Bürger weitere Informationsmaterialien auch auf den Internet-seiten des BfV und der anderen Landesämter für Verfassungsschutz (www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen).

Aufklärende Prävention – Zielgruppen | Oberstes Ziel der Präventionsarbeit des LfV ist es, Menschen gegen Extremismus zu immunisieren. Daher versucht das LfV, möglichst viele Menschen sowohl in staatlichen als auch nichtstaatlichen Stellen über Gefahren, die von extremistischen Bestrebungen ausgehen, aufzuklären. Das LfV bietet zu verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen Fortbildungen an, bei denen es über Ideologien, Erscheinungsformen, Strategien sowie Anhaltspunkte für Radikalisierung informiert. Die Veranstaltungsteilnehmer werden somit in die Lage versetzt, extremistische Bestrebungen, die ihnen möglicherweise im Alltag begegnen, zu erkennen.

Primäre Zielgruppe der aufklärenden Prävention sind Multiplikatoren im Bereich der (Jugend-)Bildung (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer). Das LfV ist seit 2009 durch die Hessische Lehrkräfteakademie als Anbieter von Fortbildungen für hessische Lehrerinnen und Lehrer akkreditiert. Auf seiner Internetseite sowie über die Online-Fortbildungsangebote der Staatlichen Schulämter bietet das LfV entsprechende Veranstaltungen an.

Weitere Adressaten sind Bildungseinrichtungen, Justiz, Polizei, Feuerwehr, religiöse Träger, private Sicherheitsdienstleister sowie – im Hinblick auf den präventiven Wirtschaftsschutz – Unternehmen und Wirtschaftsverbände.

Außerdem steht das LfV als Ansprechpartner für Vorträge bei Bürgermeisterdienstversammlungen, Magistrats- und Ausschusssitzungen sowie für Parteien, Vereine und andere Multiplikatoren zur Verfügung.

Beratende Prävention – Zielgruppe | Neben der aufklärenden bietet die beratende Prävention einzelfallbezogene Leistungen an, insbesondere Gespräche, Vorträge und Schulungsmaßnahmen für ausgewählte Bedarfsträger. Hierzu gehören insbesondere die Landkreise, Städte und Gemeinden, Schulen, soziale Einrichtungen, andere Behörden und öffentliche Stellen sowie weitere Institutionen wie Vereine, Verbände (zum Beispiel Sport- und Jugendvereine) und Moscheegemeinden, darunter auch extremistische, das heißt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Moscheegemeinden.

Besonders die hessischen Kommunen sind wichtige Präventionspartner bei der Bekämpfung des Salafismus und Rechtsextremismus. So ist das LfV in zahlreichen kommunalen Präventionsgremien vertreten beziehungsweise arbeitet eng mit diesen zusammen.

Beispiele | Im Berichtsjahr veranstaltete das Hessische Ministerium des Innern und für Sport in Kooperation mit dem LfV am 21. April eine Informationsveranstaltung für die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden über das Phänomen der Reichsbürger und Selbstverwalter. In diesem Rahmen wurden die Teilnehmer über Hintergründe, Gefahrenpotenziale und Handlungsempfehlungen im Umgang mit diesem verfassungsfeindlichen Phänomen informiert.

Im Berichtsjahr führte der Präsident des LfV zahlreiche Gespräche vor Ort mit Landräten und Oberbürgermeistern, um diese über regionale extremistische Ausprägungen zu informieren. Auch bei diesen Treffen wurde das Thema der Reichsbürger und Selbstverwalter berücksichtigt.

Darüber hinaus war das LfV im Berichtsjahr beim Hessischen Landkreistag zu Gast und referierte über das Thema Extremismus.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flüchtlingsbetreuung | Aufgrund vereinzelter salafistischer Missionierungsversuche in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften modifizierte das LfV sein Präventionsangebot seit 2015, indem es in Zusammenarbeit mit anderen Stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen – koordiniert vom HKE – schulte. Dabei ging es unter anderem darum, Handlungsoptionen zu entwickeln, falls

  • Anzeichen für eine extremistische Radikalisierung unter Flüchtlingen bemerkt werden,
  • Tätigkeiten extremistischer Personen oder Gruppen in oder an einer Flüchtlingsunterkunft festgestellt werden,
  • der Besuch extremistischer Treffpunkte durch Flüchtlinge wahrgenommen wird oder
  • Hinweise auf ehemalige Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste bzw. auf nachrichtendienstliche Aktivitäten anderer Staaten in Bezug auf Flüchtlinge erlangt werden.

Das LfV bietet in diesem Zusammenhang auch spezifische Angebote zur Information und Beratung, um vor Ort die Sensibilität für mögliche Gefahren durch extremistische Agitation zu erhöhen.

Darüber hinaus wurde im Berichtsjahr in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen, dem HKE, dem Violence Prevention Network e. V. (VPN) und dem LfV eine landesweite Abfolge an Präventionsveranstaltungen für kommunale Bedienstete, die für Betreuung und Unterbringung der Flüchtlinge zuständig sind, auf den Weg gebracht.

Ausbau der Präventionsarbeit | Im Berichtsjahr gelang es dem LfV, die Anzahl seiner Präventionsveranstaltungen erneut zu steigern. Die große Nachfrage nach den Präventionsdienstleistungen des LfV korrespondiert mit der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen, der damit verbundenen Öffnung der Behörde gegenüber der Öffentlichkeit und dem kontinuierlichen Ausbau der aufklärenden und beratenden Prävention, unter anderem durch die Einrichtung des Kompetenzzentrums gegen Rechtsextremismus (KOREX) bereits im Jahr 2008. Seit 2009 vervielfachte sich die Zahl der Präventionstermine von 24 auf nunmehr 292 im Jahr 2017. In den letzten sechs Jahren gestaltete sich die Entwicklung wie folgt:

Abgebildet ist ein Säulendiagramm. Danach gab es im Jahr 2012 mehr als 50 Präventionstermine, im Jahr 2013 mehr als 100, im Jahr 2014 etwa 175, im Jahr 2015 annähernd 200, im Jahr 2016 fast 250 und im Jahr 2017 knapp 300 Präventionstermine.

Im vergangenen Jahr fanden die meisten Veranstaltungen zu den Themen Rechtsextremismus, Reichsbürger und Selbstverwalter, Islamismus und Wirtschaftsschutz statt.

Hessisches Präventionsnetzwerk gegen Salafismus | Das 2014 gegründete Hessische Präventionsnetzwerk gegen Salafismus ist das erste landesweite Präventionsprojekt gegen Salafismus in Deutschland. Im Mittelpunkt des Präventionsnetzwerks steht die zentrale Beratungsstelle, die von den hessischen Sicherheitsbehörden und einem Fachbeirat flankiert wird. Das LfV ist Mitglied des Fachbeirats. Der zentralen Beratungsstelle ist der Verein VPN zugeordnet, der für ganz Hessen zuständig ist und zu dessen Aufgaben Präventions- und Interventionsmaßnahmen gehören.

Das Hessische Präventionsnetzwerk gegen Salafismus ist über die Internetseite des HKE und dessen E-Mail-Adresse wie folgt erreichbar:

www.hke.hessen.deund hke@hmdis.hessen.de

Prävention gegen Rechtsextremismus | Kernaufgabe von KOREX ist die Aufklärungsarbeit durch Aufbereitung des Fachwissens des LfV für bestimmte Zielgruppen sowie für die breite Öffentlichkeit. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von KOREX liegt dabei auf Fortbildungsangeboten. In diesem Rahmen informiert KOREX über aktuelle Entwicklungen und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, insbesondere über Strategien, mit denen Rechtsextremisten um Jugendliche werben und wie Rechtsextremisten zu erkennen sind. Darüber hinaus erstellt KOREX Broschüren und berät Verantwortungsträger in Politik, Behörden und Gesellschaft.

Das LfV gehört mit KOREX dem Expertenpool des landesweiten beratungsNetzwerks hessen – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus an. In dem Expertenpool sind staatliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Initiativen miteinander vernetzt. Hierin ist auch das HKE eingebunden, das die Präventionsmaßnahmen koordiniert. Zu erreichen ist das beratungsNetzwerk hessen – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus über ein Kontaktformular auf der Internetseite www.beratungsnetzwerk-hessen.de.

Prävention für die Wirtschaft | Informationen über die Aktivitäten und Dienstleistungen des LfV zum Thema Wirtschaftsschutz finden Sie im Kapitel Geheim- und Wirtschaftsschutz.

Informationsstand auf dem Hessentag | Traditionell ist das LfV in der Landesausstellung des Hessentags mit einem Informationsstand vertreten, so auch in Rüsselsheim am Main (Kreis Groß-Gerau) vom 9. bis 18. Juni 2017. Die Besucher hatten die Möglichkeit, sich in Gesprächen mit Experten des LfV über verschiedene extremistische Bestrebungen, insbesondere über Rechtsextremismus und Salafismus, zu informieren und entsprechende Publikationen mitzunehmen. Das LfV bot zudem Expertensprechstunden zu den Themen Identitäre Bewegung, Antisemitismus und Wirtschaftsschutz an. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Besuchern ist die alljährliche Präsenz des LfV auf dem Hessentag ein wichtiger Baustein der Präventions- und Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes in Hessen.

Bei seinen Bühnenveranstaltungen in der Landesausstellung kooperiert das LfV mit unterschiedlichen Partnern. Im Bereich der aufklärenden Prävention führt das LfV seit einigen Jahren Projekte mit hessischen Schulen durch, die dem Grundsatz „Prävention mal anders“ folgen und das Ziel haben, junge Menschen selbst zu Präventionspaten fortzubilden. Beim Hessentag 2017 produzierten Oberstufenschülerinnen und Schüler eines Politikleistungskurses der Max-Planck-Schule zum Thema „Rechtsextremismus“ einen Kurzfilm. Dazu führten sie unter anderem Interviews mit Passanten in Rüsselsheim am Main.

Bei einer weiteren Bühnenveranstaltung des LfV präsentierten Schülerinnen und Schüler der Wiesbadener Gerhart-Hauptmann-Schule Kurzrollenspiele, um vor islamistischen Radikalisierungen und Anwerbeversuchen zu warnen. Diese Vorstellung erfolgte anlässlich des preisgekrönten Präventionsprojekts „Wir gegen Salafisten“ der Gerhart-Hauptmann-Schule Wiesbaden in Zusammenarbeit mit dem LfV.

Darüber hinaus referierten der Präsident des LfV, Robert Schäfer, zusammen mit dem Präsidenten des Polizeipräsidiums Südhessen, Bernhard Lammel, sowie Prof. Susanne Schröter, Leiterin des Frankfurter Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI), über die aktuelle Sicherheitslage in Hessen.

Herbstgespräch | Das jährliche Herbstgespräch des LfV fand am 14. November zum Thema „Antisemitismus: Neue Formen – Alte Ressentiments“ im Hessischen Landtag in Wiesbaden statt. Am selben Tag hatte die PAAF des LfV eine aktuelle Studie zu Erscheinungsformen und ideologischen Hintergründen antisemitischer Agitation in den sozialen Netzwerken veröffentlicht und darin vor den zahlreichen Facetten und Gesichtern des heutigen Antisemitismus gewarnt. Der hessische Innenminister Peter Beuth warnte in seinem Impulsvortrag vor den vielfältigen Facetten des Antisemitismus: „Wir müssen also feststellen, dass wir es neben dem leider lange und alt bekannten von rechts geprägten Antisemitismus und dem ebenfalls mindestens seit dem Deutschen Herbst erkannten Antisemitismus von links auch mit einem Antisemitismus unter Migranten und Muslimen zu tun haben. Allen Antisemiten müssen wir uns gleichermaßen entgegenstellen.“

In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Jörg Diehl (Spiegel Online) erörterten vor knapp 200 geladenen Besucherinnen und Besuchern Dr. Josef Schuster (Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland), Esther Schapira (Journalistin, Filmemacherin und Autorin), Prof. Dr. Bassam Tibi (Politikwissenschaftler und Experte für den politischen Islam), Prof. Dr. Reinhard Schramm (Vorsitzender der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen) und Dr. Walter Jung (Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg) die Bedeutung und Gefahren der vielfältigen Gesichter des Antisemitismus.

https://lfv.hessen.de/prävention/das-herbstgespräch/19-herbstgespräch-rückblick

Kontakt und Internetpräsenz

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an den Verfassungsschutz in Hessen wenden. Für allgemeine Fragen stehen Mitarbeiter des LfV via E-Mail (poststelle@lfv.hessen.de) und Telefon (0611-720566) zur Verfügung.

Für spezielle Fragen zur Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit ist das LfV unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0611-720404. Die E-Mail-Adresse lautet: praevention@lfv.hessen.de

Für spezielle Fragen zum Wirtschaftsschutz ist das LfV unter der E-Mail-Adresse wirtschaftsschutz@lfv.hessen.de erreichbar.

Die Internetseite www.lfv.hessen.de enthält außerdem Informationen zu den Aufgaben und Befugnissen des LfV Hessen sowie zu allen extremistischen Phänomenbereichen. Das LfV veröffentlicht auf seiner Homepage auch aktuelle Stellenangebote.

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