Definition/Ziele
Organisierte Kriminalität (OK) ist ein komplexes Kriminalitätsphänomen. Seine wesentlichen Merkmale sind in § 2 Abs. 3 d) des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz definiert. OK wird demnach beschrieben als die von Gewinn- und Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung für die Rechtsordnung sind, durch mehr als zwei Beteiligte, die auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig tätig werden
- unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen oder
- unter Anwendung von Gewalt oder durch entsprechende Drohungen oder
- unter Einflussnahme auf Politik, Verwaltung, Justiz, Medien oder Wirtschaft.
Akteure der OK – Täter, Hintermänner und Nutznießer – missbrauchen die freiheitliche demokratische Grundordnung, um ihre auf Gewinnmaximierung ausgerichteten Interessen mit dem Begehen von Straftaten, dem Einsatz von Gewalt oder der Einflussnahme auf Institutionen durchzusetzen. Illegal erwirtschaftete Gelder werden oftmals im Rahmen legaler Wirtschaftstätigkeit gewaschen und in legale und illegale Unternehmungen reinvestiert.
OK-Gruppen passen ihre Aktionsfelder kriminellen „Markterfordernissen“ an und reagieren flexibel auf deren Veränderungen. Aktionen im Rahmen der OK sind generell darauf ausgelegt, nicht erkannt zu werden. Da sie weitgehend und unter erheblichem Aufwand konspirativ durchgeführt werden, ist es schwer, kriminelle Handlungen als OK-Struktur zu erkennen. Die jährlich durch die OK verursachte Schadenssumme in Deutschland bewegt sich nach offiziellen Schätzungen – zuletzt für das Jahr 2016 – auf 424 Millionen Euro. Unter Einrechnung einer erheblichen Dunkelziffer kann von einem Schaden in Milliardenhöhe ausgegangen werden.