Glossar
Anhang

Verfassungsschutz in Hessen

Bericht 2016

Verfassungsschutz in Hessen

Freiheitliche demokratische Grundordnung

Den Kern der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland bildet die freiheitliche demokratische Grundordnung. In ihr sind tragende Grundprinzipien festgeschrieben, die absolute Werte und unverzichtbare Schutzgüter sind. Resultierend aus den Erkenntnissen über das Scheitern der Weimarer Republik (1918 bis 1933) und aus den furchtbaren Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Terror- und Unrechtsregime (1933 bis 1945) ist die Demokratie in Deutschland heute streitbar und abwehrbereit. Sie ist willens und fähig, sich gegen Angriffe ihrer Feinde zu verteidigen. Der Verfassungsschutz hat hierbei die wichtige Funktion eines „Frühwarnsystems“.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist unsere Demokratie eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung. Sie gründet sich auf dem Selbstbestimmungsrecht des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und auf der Freiheit und Gleichheit aller Menschen.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zählen:

  • die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte,
  • das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
  • die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
  • das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
  • die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
  • die Unabhängigkeit der Gerichte und
  • der Ausschluss jeder Gewalt- und Willkürherrschaft.

Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht zu seinem Urteil vom 17. Januar 2017 (2 BvB 1/13) − Antrag des Bundesrates, die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einschließlich ihrer Teilorganisationen als verfassungswidrig einzustufen und somit aufzulösen − Folgendes erklärt:

„Der Begriff der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne von Art. 21 Abs. 2 GG beinhaltet die zentralen Grundprinzipien, die für den freiheitlichen Verfassungsstaat schlechthin unentbehrlich sind. Ihren Ausgangspunkt findet die freiheitliche demokratische Grundordnung in der Würde des Menschen (Art. 1 Abs. 1 GG). Die Garantie der Menschenwürde umfasst insbesondere die Wahrung personaler Individualität, Identität und Integrität sowie die elementare Rechtsgleichheit. Auf rassistische Diskriminierung zielende Konzepte sind damit nicht vereinbar. Daneben sind im Rahmen des Demokratieprinzips die Möglichkeit gleichberechtigter Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger am Prozess der politischen Willensbildung und die Rückbindung der Ausübung aller Staatsgewalt an das Volk (Art. 20 Abs. 1 und 2 GG) konstitutive Bestandteile der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Hinsichtlich des Rechtsstaatsprinzips gilt dies für die Rechtsbindung der öffentlichen Gewalt, die Kontrolle dieser Bindung durch unabhängige Gerichte und das staatliche Gewaltmonopol“.

Aufgaben und Befugnisse

Aufgabe des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) ist es, den zuständigen Stellen zu ermöglichen, rechtzeitig die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie den Bestand und die Sicherheit von Bund und Ländern zu treffen. Darüber hinaus erstellt das LfV Lageberichte und Analysen. Zu diesem Zweck sammelt es Informationen über extremistische Bestrebungen und wertet sie aus.

Verfassungsfeindliche Bestrebungen im Sinne des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen sind politisch bestimmte ziel- und zweckgerichtete Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss, die auf die Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zielen. Nicht extremistisch ist die kritische Auseinandersetzung mit Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ohne dass diese Auseinandersetzung das Ziel der Überwindung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verfolgt. Eine solche Bestrebung wird als radikal bezeichnet und unterliegt nicht der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Das LfV beobachtet

  • Bestrebungen, die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben,
  • sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeiten im Geltungsbereich des Grundgesetzes für eine fremde Macht,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes, die gegen den Gedanken der Völkerverständigung (Art. 9 Abs. 2 des Grundgesetzes), insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker (Art. 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), gerichtet sind,
  • Bestrebungen und Tätigkeiten der Organisierten Kriminalität im Geltungsbereich des Grundgesetzes.

Das LfV hat keine polizeilichen Befugnisse. Es darf zum Beispiel Personen weder vorladen noch festnehmen oder Durchsuchungen durchführen. Um Maßnahmen, zu denen es selbst nicht befugt ist, darf das LfV die Polizei nicht ersuchen (Trennungsgebot).

Neben den oben beschriebenen Aufgaben unterstützt das LfV im Bereich des Geheim- und Wirtschaftsschutzes Behörden und Unternehmen mit seinen Erkenntnissen und seinem Wissen. Ebenso wirkt das LfV mit bei:

  • Aufenthalts-/Einbürgerungsverfahren von Ausländern und
  • Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (unter anderem für die Bereiche Luftsicherheit, Atomkraftanlagen und den Umgang bzw. Verkehr mit Waffen und Sprengstoff).

Die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes sind gesetzlich festgelegt. In allen Ländern bestehen hierfür eigene gesetzliche Grundlagen. In Hessen sind die Aufgaben und Befugnisse des Verfassungsschutzes im Gesetz über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen geregelt. Darüber hinaus regelt das Bundesverfassungsschutzgesetz die Aufgaben und die Rechtsstellung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) sowie die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern.

Methoden

Die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Informationen gewinnt das LfV vornehmlich aus offenen Quellen, die jedermann zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem

  • Publikationen,
  • Internetinhalte,
  • Besuche öffentlicher Veranstaltungen.

Verfassungsfeinde arbeiten aber oft konspirativ, das heißt, sie versuchen ihre wahren Ziele und Aktivitäten zu verschleiern oder geheim zu halten. Die Sammlung offenen Materials durch das LfV und der Informationsaustausch mit anderen Behörden und anderen Stellen genügen deshalb zuweilen nicht, um ein vollständiges und sachgerechtes Bild von verfassungsfeindlichen und sicherheitsgefährdenden Bestrebungen sowie von Spionagetätigkeiten und Aktivitäten der Organisierten Kriminalität zu erhalten. Daher ist das LfV befugt, nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Observation verdächtiger Personen,
  • das Fertigen von Bild- und Tonaufzeichnungen,
  • die Überwachung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie
  • das Anwerben und Führen von verdeckt eingesetzten Personen in verfassungsfeindlichen Organisationen.

Die verdeckt eingesetzten Personen gehören nicht dem Verfassungsschutz an, liefern aber Informationen aus dem jeweiligen Beobachtungsobjekt. Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Ein nachrichtendienstliches Mittel darf vor allem nur eingesetzt werden, wenn Informationen auf andere Weise nicht zu beschaffen sind. Von mehreren zur Verfügung stehenden Mitteln ist das mildeste auszuwählen, das mithin den Betroffenen am wenigsten beeinträchtigt.

Kontrolle

Die Tätigkeit des LfV wird auf vielfältige Weise kontrolliert. Dies geschieht insbesondere durch die Parlamentarische Kontrollkommission Verfassungsschutz (PKV) des Hessischen Landtags. Nach § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen besteht die PKV aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit der Abgeordneten gewählt werden.

Maßnahmen, die mit einem Eingriff in Art. 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) verbunden sind, bedürfen der Genehmigung der G-10-Kommission des Hessischen Landtags. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport nimmt die Rechts- und Fachaufsicht über das LfV wahr.

Darüber hinaus kontrollieren der Hessische Datenschutzbeauftragte, der Hessische Rechnungshof und – mittelbar auf dem Wege der Berichterstattung und Kommentierung – die öffentlichen Medien die Tätigkeit des LfV. Die Speicherung personenbezogener Daten, Auskunftserteilungen und die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht, die das LfV zu Lasten Betroffener trifft, unterliegen der vollständigen gerichtlichen Kontrolle.

Strukturen, Haushalt, Organisation − Künftige Entwicklung des LfV

Der Verfassungsschutz ist als Inlandsnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland föderal organisiert. Der Bund und die 16 Länder unterhalten jeweils eigene Verfassungsschutzbehörden. Als obere Landesbehörde untersteht das LfV dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Das LfV hat seinen Sitz in Wiesbaden.

Die Personalmittel sowie die Finanzmittel für Personal- und Sachausgaben sind im Haushaltsplan des Landes Hessen ausgewiesen. Für das Jahr 2016 standen dem LfV 312 Planstellen zur Verfügung. Das Ausgabenbudget für das Jahr 2016 belief sich auf 26.094.200 Euro.

Mit seiner Umorganisation im Jahr 2016 schuf das LfV die neuen Abteilungen 2 und 5 und schärfte auf diese Weise vor allem die Profile in der Bearbeitung der entsprechenden Phänomenbereiche. Der Rechtsextremismus/-terrorismus wird nunmehr in einer eigenständigen Abteilung bearbeitet, die Beobachtung von Linksextremismus/-terrorismus und Extremismus/Terrorismus mit Auslandsbezug sind in einer Abteilung gebündelt, sodass sich nun die Abteilung 4 angesichts der konstant hohen Gefahr neuer Terroranschläge ausschließlich auf die Bearbeitung von Islamismus und islamistischem Terrorismus/Salafismus konzentrieren kann. Die auf diese Weise intensivierte, fokussierte und sachgerechte Bearbeitung hat sich bewährt und ist ein wesentlicher Meilenstein auf dem Weg der stetigen operativen Ausrichtung des LfV.

Operative Ausrichtung bedeutet auch eine besondere Konzentration auf das „Kerngeschäft“ des LfV in der Informationsbeschaffung und -auswertung. Innerhalb der hessischen Sicherheitsarchitektur ergänzt das LfV die Arbeit der Polizei und sonstiger Sicherheitsbehörden vor allem dadurch, dass es extremistische Bestrebungen nachrichtendienstlich aufklärt. Dazu gehören der intensive Einsatz und das Ausschöpfen aller gesetzlich zur Verfügung stehenden nachrichtendienstlichen Mittel. Im Mittelpunkt stehen hierbei künftig noch stärker als bislang der Einsatz menschlicher Quellen und die Observation.

Der Einsatz menschlicher Quellen ist ein unverzichtbares Instrument der Aufklärung extremistischer Bestrebungen. Gesetzliche und untergesetzliche Regelungen und die spezifische Zuständigkeit eines Dezernates sorgen bei der Auswahl, Werbung und Führung menschlicher Quellen für ein klar geregeltes und professionelles Vorgehen.

Die Observation des LfV wird weiter ausgebaut und durch den Einsatz hochmoderner Technik unterstützt werden.

Die Beschaffung von Informationen bildet nur einen Teil der nachrichtendienstlichen Arbeit. Wichtig ist ebenso die kompetente Aus- und Bewertung der gewonnenen Informationen. Ziel ist es, die fachliche und auch wissenschaftliche Kompetenz im LfV stetig zu optimieren. Mit mehr wissenschaftlichen Mitarbeitern wird die Auswertungs- und Analysekompetenz deutlich gestärkt. Vor allem aus der Wissenschaft sind wertvolle Impulse zu erwarten, da sich in etlichen extremistischen Phänomenbereichen − wie etwa im Rechtsextremismus die Identitäre Bewegung, das neue Beobachtungsobjekt Reichsbürger und Selbstverwalter sowie neue antisemitische Erscheinungsformen zeigen − grundlegende Veränderungen vollziehen.

Nicht zuletzt wird die Aufklärung extremistischer Bestrebungen im Internet verbessert und erweitert. Das Internet hat sich mittlerweile − auch für Extremisten − zum Schlüsselmedium der Kommunikation weltweit entwickelt. Daher baut das LfV seine IT-Kompetenz deutlich aus, um auf Augenhöhe sowohl mit den technischen Entwicklungen als auch den Extremisten zu sein, die diese für ihre Zwecke einsetzen.

Abgebildet ist ein Organigramm des Landesamts für Verfassungsschutz Hessen.
Der Amtsleitung unterstehen direkt die Koordination Nachrichtendienstliches Informationssystem, die interne Revision, die Geheimschutzbeauftragte, der Datenschutzbeauftragte und der Stab.
Der Stab setzt sich aus vier Hauptsachgebieten zusammen. Im Hauptsachgebiet 1 sind angesiedelt: Leitungsunterstützung, Gremienarbeit und Qualitätssicherung.
Im Hauptsachgebiet 2 sind angesiedelt: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation und aufklärende Prävention.
Im Hauptsachgebiet 3 ist angesiedelt: Das Berichtswesen.
Im Hauptsachgebiet 4 ist angesiedelt: Die beratende Prävention.
Darüber hinaus unterstehen der Amtsleitung fünf Abteilungen.
Die Abteilung 1, zentrale Dienste, umfasst vier Dezernate:
Das Dezernat 11, Verwaltung.
Das Dezernat 12, Informations- und Sondertechnik.
Das Dezernat 13, Datenschutz und Grundsatz.
Das Dezernat 14, Mitwirkungsaufgaben.
Die Abteilung 2, Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus, umfasst vier Dezernate und eine Projektgruppe:
Das Dezernat 20, Beschaffung.
Das Dezernat 21, Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 22, fallbezogene und operative Auswertung.
Das Dezernat 23, phänomenbereichsübergreifende wissenschaftliche Analysestelle Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit.
Die Projektgruppe Aktenvorlage, zeitweise.
Die Abteilung 3 operative Fachdienste umfasst fünf Dezernate:
Das Dezernat 30 organisierte Kriminalität, Spionageabwehr und Wirtschaftsschutz.
Das Dezernat 31 Observation.
Das Dezernat 32 personeller und materieller Geheimschutz.
Das Dezernat 33 Online-Recherche-Team Extremismus, Terrorismus, abgekürzt als Ortet.
Das Dezernat 34 Zentrale Ermittlungen.                                                                                          
Die Abteilung 4 Islamismus und islamistischer Terrorismus und Salafismus sowie ihre Führungsgruppe umfasst vier Dezernate:
Das Dezernat 40 Beschaffung.
Das Dezernat 41 Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 42 fallbezogene und operative Auswertung.
Die Abteilung 5 Linksextremismus/Linksterrorismus  sowie Extremismus/Terrorismus mit Auslandsbezug umfasst drei Dezernate:
Das Dezernat 50 Beschaffung und Koordinierung von Beschaffungsgrundsätzen.
Das Dezernat 51 Strukturanalyse und strategische Auswertung.
Das Dezernat 52 fallbezogene und operative Auswertung.
Darüber hinaus ist in dem Organigramm der Kasten Außenstellen, phänomenübergreifende regionale Extremismusbearbeitung, enthalten.
Weiterhin sind auf dem Organigramm drei Kästen enthalten, in denen jeweils Folgendes steht: Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Frauenbeauftragte.

Wesentliche institutionelle Elemente der nationalen Sicherheitsarchitektur

Die Sicherheitsstruktur der Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren ausgebaut und modifiziert. Die Zielsetzung war hierbei, auf Gefahren und Bedrohungen flexibler und schneller reagieren zu können sowie Wissen und Kompetenzen verschiedener Sicherheitsbehörden zu bündeln. Relevante Informationen sollen unter Beachtung der jeweiligen Zuständigkeiten und gesetzlichen Vorgaben zusammengeführt und bewertet werden, ohne die organisatorische Trennung der Sicherheitsbehörden in Frage zu stellen.

Kernelemente der fortentwickelten Sicherheitsarchitektur sind folgende Einrichtungen:

  • das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) zur Abwehr und Bekämpfung des islamistischen Terrorismus und
  • das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ).

Am GTAZ in Berlin sind Vertreter folgender Behörden beteiligt:

  • Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern,
  • Bundeskriminalamt (BKA),
  • Bundesnachrichtendienst (BND),
  • Generalbundesanwaltschaft (GBA),
  • Bundespolizei (BPol),
  • Zollkriminalamt (ZKA),
  • Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF),
  • Militärischer Abschirmdienst (MAD) und die
  • Landeskriminalämter.

Im GTAZ gibt es darüber hinaus zwei voneinander institutionell getrennte Einrichtungen: die Nachrichtendienstliche (NIAS) und die Polizeiliche Informations- und Analysestelle (PIAS). NIAS- und PIAS-Mitglieder kooperieren in verschiedenen Arbeitsgruppen eng miteinander, um bestimmte Fälle aktuell zu bearbeiten sowie Gefahrenprognosen und mittel-/längerfristige Analysen zu erstellen.

Nach dem Vorbild des GTAZ arbeiten im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) Vertreter des

eng zusammen. Darüber hinaus steht das GIZ in ständigem Austausch mit den zuständigen Landesbehörden.

Aufgabe der Vertreter der am GIZ mitwirkenden Behörden ist die Beobachtung, Auswertung und Analyse von Veröffentlichungen mit islamistischen und jihadistischen Inhalten im Internet, um frühzeitig extremistische und terroristische Strukturen und Aktivitäten zu identifizieren.

Das GETZ ist als „Dachorganisation“ für die Bekämpfung folgender Phänomenbereiche zuständig:

  • Rechtsextremismus/-terrorismus,
  • Linksextremismus/-terrorismus,
  • Ausländerextremismus,
  • Spionageabwehr und Proliferation.

Die Federführung obliegt dem BfV und dem BKA. Die Koordinierte Internetauswertung (KIA) erfolgt beim BfV in Köln.

Am GETZ als Informations- und Kommunikationsplattform beteiligen sich − analog zu den Aufgaben des GTAZ − zur Bündelung der Fachexpertise und der Sicherstellung eines möglichst lückenlosen und schnellen Informationsflusses folgende Behörden:

  • Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern,
  • BKA,
  • BPol,
  • Europol,
  • GBA,
  • ZKA,
  • BND,
  • MAD,
  • BAMF,
  • Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die
  • Landeskriminalämter.

Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit

Hessischer Verfassungsschutzbericht | Der Verfassungsschutz hat unter anderem die Aufgabe, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen zu informieren und aufzuklären. Im Mittelpunkt der Unterrichtung der Öffentlichkeit steht der vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport herausgegebene jährliche Verfassungsschutz-bericht. Er informiert über die wesentlichen während des Berichtsjahrs gewonnenen Erkenntnisse des LfV und bewertet diese. Neben dem Verfassungsschutzbericht stellt das LfV der Öffentlichkeit eine Vielzahl weiterer Präventions- und Informationsangebote zur Verfügung.

Broschüren des LfV | Damit sich die Bürgerinnen und Bürger gezielt mit verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen auseinandersetzen können, gibt das LfV zahlreiche Broschüren heraus. Folgende Publikationen können beim LfV direkt angefordert bzw. über dessen Internetpräsenz abgerufen werden (siehe unten Kontakt und Internetpräsenz):

  • Kennzeichen und Symbole der Rechtsextremisten.
  • Gedenk-und Jahrestage von Rechtsextremisten − Hintergründe und Aktivitäten.
  • Verfassungsfeindliche Bestrebung: „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“.
  • Mit Militanz zur Errichtung einer „herrschaftsfreien Gesellschaft“ – Einblicke in die autonome Bewegung.
  • Salafistische Bestrebungen in Hessen.
  • Verfassungsschutz in Hessen − Beobachten, analysieren und informieren.
  • Extremismus erkennen − Handreichung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Flüchtlingshilfe.
  • Ihr Job: Unsere Freiheit und Demokratie schützen!

Aufklärende Prävention − Zielgruppen | Oberstes Ziel der Präventionsarbeit des LfV ist, Menschen gegen Extremismus zu immunisieren. Daher versucht das LfV, möglichst viele Menschen sowohl in staatlichen als auch nichtstaatlichen Stellen über Gefahren, die von extremistischen Bestrebungen ausgehen, aufzuklären. Zu verschiedenen extremistischen Phänomenbereichen bietet das LfV Fortbildungen an, bei denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfV über (Ideologie-)Merkmale, Ausprägungs- und Erscheinungsformen sowie über Indikatoren von Radikalisierungsverläufen in dem entsprechenden extremistischen Phänomenbereich informieren. Die Veranstaltungsteilnehmer werden somit in die Lage versetzt, extremistische Bestrebungen, die ihnen möglicherweise im Alltag begegnen, zu erkennen. Darüber hinaus stellt das LfV in diesen Sensibilisierungsveranstaltungen Ansprech- und Kooperationspartner der aufklärenden Extremismusprävention vor.

Zielgruppe der aufklärenden Prävention sind Multiplikatoren im Bereich der Jugendbildung (zum Beispiel Lehrkräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der sozialen Dienste und der Jugendämter). Das LfV ist seit 2009 durch das Institut für Qualitätsentwicklung des Hessischen Kultusministeriums als Anbieter von Fortbildungen für hessische Lehrerinnen und Lehrer akkreditiert. Auf seiner Internetseite sowie über die Online-Fortbildungsangebote der Staatlichen Schulämter bietet das LfV entsprechende Veranstaltungen an.

Weitere Adressaten sind Bildungseinrichtungen, Justiz, Polizei, Feuerwehren und private Sicherheitsdienstleister sowie − im Hinblick auf den präventiven Wirtschaftsschutz − Unternehmen und Wirtschaftsverbände.

Außerdem steht das LfV als Ansprechpartner für Vorträge bei Bürgermeisterdienstversammlungen, Magistrats- und Ausschusssitzungen sowie für Parteien, Vereine und andere Multiplikatoren zur Verfügung.

Beratende Prävention − Zielgruppe | Neben der aufklärenden bietet die beratende Prävention einzelfallbezogene Leistungen an. Hierzu gehören insbesondere Gespräche, Vorträge und Schulungsmaßnahmen für die staatlichen Organe der Landkreise und kreisfreien Städte, Kommunen, Schulen, soziale Einrichtungen, Behörden und öffentliche Stellen und weitere Institutionen wie Vereine, Verbände (zum Beispiel Sport- und Jugendvereine) und Moscheegemeinden. Darunter auch extremistische, das heißt unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Moscheegemeinden.

Besonders die hessischen Kommunen sind wichtige Präventionspartner bei der Bekämpfung des Salafismus und Rechtsextremismus. So arbeitet das LfV mit folgenden Institutionen zusammen:

  • dem Kreispräventionsrat des Landkreises Offenbach,
  • dem Frankfurter Ämternetzwerk gegen Extremismus, koordiniert vom Amt für multikulturelle Angelegenheiten (AMKA) in Frankfurt am Main,
  • dem Präventionsrat der Landeshauptstadt Wiesbaden und
  • an der Kommunalen Plattform Extremismus, initiiert vom Dezernat für Schule, Kultur und Integration der Stadt Wiesbaden.

Darüber hinaus war das LfV im Berichtsjahr in zahlreichen Landkreisen, Städten und Kommunen, bei Ordnungs-, Jugend- und Sozialämtern, bei Bedarfsträgern aus der freien Wirtschaft, bei Stabsstellen für Flüchtlinge, freien Trägern, die mit der Betreuung von Flüchtlingen befasst sind sowie beim Hessischen Landkreistag und beim Hessischen Städtetag zu Gast und referierte über das Thema „Flüchtlingsunterkünfte: Einflussnahmen und Anwerbeversuche von Extremisten“.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen | Aufgrund vereinzelter salafistischer Missionierungsversuche in der Nähe von Flüchtlingsunterkünften modifizierte das LfV sein Präventionsangebot, indem es in Zusammenarbeit mit anderen Stellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Erstaufnahmeeinrichtungen − koordiniert vom Hessischen Informations- und Kompetenzzentrum gegen Extremismus (HKE) − schulte. Dabei ging es unter anderem darum, Handlungsoptionen zu entwickeln, falls

  • Anzeichen für eine extremistische Radikalisierung unter Flüchtlingen bemerkt werden,
  • Tätigkeiten extremistischer Personen oder Gruppen in oder an einer Flüchtlingsunterkunft festgestellt werden,
  • der Besuch extremistischer Treffpunkte durch Flüchtlinge wahrgenommen wird
  • und/oder Hinweise auf ehemalige Mitarbeiter ausländischer Nachrichtendienste bzw. auf nachrichtendienstliche Aktivitäten anderer Staaten in Bezug auf Flüchtlinge erlangt werden.

Das LfV bietet in diesem Zusammenhang auch spezifische Angebote zur Information und Beratung, um vor Ort die Sensibilität für mögliche Gefahren durch extremistische Agitation zu erhöhen.

Sämtliche hessische kommunale Einrichtungen konnten sich im Rahmen zweier Präventionsveranstaltungen des LfV in Hofheim am Taunus (Main-Taunus-Kreis) im März und im Juni in Bad Hersfeld (Landkreis Hersfeld-Rotenburg) über das Thema „Extremismusprävention im Kontext der aktuellen Flüchtlingssituation“ informieren. Das LfV gab einen Überblick über aktuelle extremistische Entwicklungen und informierte über die Präventionsangebote des Landes Hessen.

Ausbau der Präventionsarbeit | Im Berichtsjahr gelang es dem LfV, die Anzahl seiner Präventionsveranstaltungen erneut zu steigern. Die große Nachfrage nach den Präventionsdienstleistungen des LfV korrespondiert mit der Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen, der damit verbundenen Öffnung der Behörde gegenüber der Öffentlichkeit und dem kontinuierlichen Ausbau der aufklärenden und beratenden Prävention, um extremistischen Bestrebungen offensiv zu begegnen. Nachdem das LfV im Jahr 2008 das Kompetenzzentrum gegen Rechtsextremismus (KOREX) eingerichtet hatte, vervielfachte sich die Zahl der Präventionstermine von 24 (2009) auf nunmehr 243 im Jahr 2016. In den letzten fünf Jahren gestaltete sich die Entwicklung wie folgt:

Zu sehen ist ein Säulendiagramm. Danach gab es im Jahr 2012 etwas mehr als 50 Präventionstermine, im Jahr 2013 etwas mehr als 100, im Jahr 2014 etwa 175, im Jahr 2015 annähernd 200 und − wie bereits erwähnt − im Jahr 2016 243 Präventionstermine.

Wie in den vergangenen Jahren fanden die meisten Veranstaltungen zu den Themen Rechtsextremismus, Islamismus/Salafismus und Wirtschaftsschutz statt.

Hessisches Präventionsnetzwerk gegen Salafismus | Das 2014 gegründete Hessische Präventionsnetzwerk gegen Salafismus ist das erste landesweite Präventionsprojekt gegen Salafismus in Deutschland. Im Mittelpunkt des Präventionsnetzwerks steht die zentrale Beratungsstelle, die von den hessischen Sicherheitsbehörden und einem Fachbeirat flankiert wird. Das LfV ist Mitglied des Fachbeirats. Der zentralen Beratungsstelle ist der Verein Violence Prevention Network (VPN) zugeordnet, der für ganz Hessen zuständig ist und zu dessen Aufgaben Präventions- und Interventionsmaßnahmen gehören.

Das Hessische Präventionsnetzwerk gegen Salafismus ist über die Internetseite des HKE und dessen E-Mail-Adresse wie folgt erreichbar:

www.hke.hessen.de und hke@hmdis.hessen.de

Prävention gegen Rechtsextremismus | Kernaufgabe von KOREX ist vor allem die Aufklärungsarbeit durch Aufbereitung des Fachwissens des LfV für bestimmte Zielgruppen sowie für die gesamte Öffentlichkeit. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit von KOREX liegt dabei auf Fortbildungsangeboten. In diesem Rahmen informiert KOREX über aktuelle Entwicklungen und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus, insbesondere über Strategien, mit denen Rechtsextremisten um Jugendliche werben und wie Rechtsextremisten zu erkennen sind. Darüber hinaus erstellt KOREX Broschüren und berät Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft.

Das LfV gehört mit KOREX dem Expertenpool des landesweiten beratungsNetzwerks hessen − Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus an. In dem Expertenpool sind staatliche Institutionen und zivilgesellschaftliche Initiativen, die das Fachwissen des LfV regelmäßig abfragen, miteinander vernetzt. Hier ist auch das HKE eingebunden, das die Präventionsmaßnahmen koordiniert. Zu erreichen ist das beratungsNetzwerk hessen − Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus über ein Kontaktformular auf der Internetseite

www.beratungsnetzwerk-hessen.de

Prävention für die Wirtschaft | Informationen über die Aktivitäten und Dienstleistungen des LfV zum Thema Wirtschaftsschutz finden Sie im Kapitel Geheim- und Wirtschaftsschutz.

Messestand auf dem Hessentag | Traditionell ist das LfV in der Landesausstellung des Hessentags mit einem Informationsstand vertreten, so auch in Herborn (Lahn-Dill-Kreis) vom 20. bis 29. Mai 2016. Die Besucher hatten die Möglichkeit, sich in Gesprächen mit Experten des LfV über verschiedene extremistische Bestrebungen, insbesondere über Rechtsextremismus und Salafismus, zu informieren und entsprechende Publikationen mitzunehmen. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den Besuchern des Hessentags ist die alljährliche Präsenz des LfV auf dem Hessentag ein wichtiger Baustein der Präventions- und Aufklärungsarbeit des Verfassungsschutzes in Hessen.

Seine Bühnenveranstaltungen in der Landesausstellung führte das LfV in Kooperation mit der Marienschule Limburg durch. Oberstufenschülerinnen präsentierten dabei die Ergebnisse eines vom LfV angeleiteten Projekttags zu den Themen „Salafismus“ und „Rechtsextremismus“ in Form von acht Kurzrollenspielen, mit denen typische Anwerbungs- und Argumentationsmuster von Extremisten entlarvt wurden.

Die Kooperation war aus einer Lehrerfortbildung, die das LfV an der Marienschule Limburg für den Fachbereich Politik im März durchgeführt hatte, entstanden. Entwickelt wurden die Bühnenprogramme während eines Projekttags, an dem die Politik- und Wirtschaftsleistungskurse teilgenommen hatten. Im Vorfeld hatten sich die Schülerinnen insbesondere mit der Frage auseinandergesetzt, wie es extremistischen Gruppen gelingt, junge Menschen für ihre Zwecke zu rekrutieren.

Über die nachfolgenden Links finden Sie Berichte zur Kooperation des LfV mit der Marienschule Limburg:

http://www.marienschule-limburg.de/alle-news/80-gymnasium/631-hessentagsprojekt.html

http://www.marienschule-limburg.de/alle-news/80-gymnasium/645-praeventionsauszeichnung.html

https://lfv.hessen.de/prävention/hessentag/kooperation-mit-der-marienschule-limburg-gegen-rechtsextremismus-und-salafismus

Herbstgespräch | Das jährliche Herbstgespräch des LfV fand am 1. Dezember zu dem Thema „Der ,Suizid-Terrorismus zum Mitmachen‘ − Gefahren und Auswirkungen für Gesellschaft und Sicherheitslage“ im Museum Wiesbaden statt. Angesichts des Missbrauchs des Internets durch Extremisten für die Koordination und Vorbereitung von Anschlägen sei es erforderlich, so der Hessische Minister des Innern und für Sport, Peter Beuth, in seinem Impulsvortrag, „unsere Nachrichtendienste weiter [zu] stärken, indem wir ihre Kompetenzen behutsam und auf Grundlage unserer Verfassung erweitern. […] Potentielle Terroristen sollen sich weder in der Realität noch im Netz sicher fühlen“.

In der anschließenden Podiumsdiskussion unter der Moderation von Peter Wagner (Leiter des ZDF-Landesstudios Hessen) erörterten die Experten Dr. Ole Diehl (Vizepräsident des BND), Karen Krüger (Autorin und Journalistin), Prof. Dr. Hans Markus Heimann (Autor und Professor für Öffentliches Recht und Staatstheorie) und Ahmad Mansour (Psychologe und Publizist) die neuen Herausforderungen für Sicherheitsbehör-den und Gesellschaft durch den „Suizid-Terrorismus zum Mitmachen“. Über den nachfolgenden Link finden Sie einen Bericht zum Herbstgespräch 2016:

https://lfv.hessen.de/prävention/das-herbstgespräch/18-herbstgespräch-2016-rückblick

Zu sehen ist ein von Schülern gefertigtes Bild. Es besteht aus zwei Teilen: Ein teilweise zu sehender Hintergrund in roter Farbe, darüber zwei aufgeklappte Bilder. Sie zeigen einen Islamisten, der in einer Denkblase, so wie man sie aus Comics kennt, sich eine ideale salafistische Welt denkt. In die rechte Bildhälfte ragt die Hand eines Schülers hinein, der diese rechte Seite zu einem Teil aufklappt, sodass auf dem roten Hintergrund von Salafisten begangene Gewalttaten zu sehen sind. Auf diese Weise werden der vordergründige propagandistische Schein des Salafismus und die sich dahinter verbergende gewalttätige Wirklichkeit deutlich.

Projekt „Wir gegen Salafisten“ | Gemeinsam mit der Wiesbadener Gerhart-Hauptmann-Schule initiierte das LfV ein Peer-to-Peer-Präventionsprojekt gegen Salafismus. Ziel war es, Schüler zu Präventionspaten auszubilden, damit sie Gleichaltrige über Anwerbemethoden von Salafisten und über die Gefahren salafistischer Radikalisierung aufklären. Angeleitet von Experten des LfV und des Forschungszentrums Globaler Islam (FFGI) der Goethe-Universität Frankfurt am Main und pädagogisch begleitet von ihrem Lehrer beschäftigen sich Schüler der 9. und 10. Klasse mit den Themen „Salafismus“, „Jihadismus“ und „Radikalisierung von jungen Menschen“. Die Schüler fertigten Plakate, die in einer Ausstellung über salafistische Radikalisierung präsentiert wurden, und erläuterten diese in ihrer Funktion als Präventionspaten den gleichaltrigen Besuchern. Im Rahmen der Vergabe des 10. Hessischen Präventionspreises durch das Hessische Ministerium der Justiz wurde das Projekt „Wir gegen Salafisten“ mit dem Anerkennungspreis ausgezeichnet.

Kontakt und Internetpräsenz

Alle Bürgerinnen und Bürger können sich an den Verfassungsschutz in Hessen wenden. Für allgemeine Fragen stehen Mitarbeiter des LfV via E-Mail (poststelle@lfv.hessen.de) und Telefon (0611-720566) zur Verfügung.

Für spezielle Fragen zur Öffentlichkeits- und Präventionsarbeit ist das LfV unter folgender Telefonnummer erreichbar: 0611-720404. Die E-Mail-Adresse lautet: praevention@lfv.hessen.de

Für spezielle Fragen zum Wirtschaftsschutz ist das LfV unter der E-Mail-Adresse wirtschaftsschutz@lfv.hessen.de erreichbar.

Die Internetseite www.lfv.hessen.de enthält außerdem Informationen zu den Aufgaben und Befugnissen des LfV Hessen sowie zu allen extremistischen Phänomenbereichen. Das LfV veröffentlicht auf seiner Homepage auch aktuelle Stellenangebote.

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