Glossar
Anhang

Landesamt für Verfassungsschutz

Bericht 2016

Geheim- und Wirtschaftsschutz

Aufgaben/Ziele

Das Arbeitsfeld des LfV umfasst nicht nur die Beobachtung extremistischer Bestrebungen, sondern erstreckt sich auch auf den sogenannten Geheim- und Wirtschaftsschutz.

In den Bereich Geheimschutz fällt insbesondere die Mitwirkung des Verfassungsschutzes im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen nach dem Hessischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG). So unterstützt das LfV Behörden und Unternehmen, die mit staatlichen Verschlusssachen umgehen müssen, bei der Bewältigung dieser Sicherheitsaufgaben.

Ziel des Wirtschaftsschutzes ist es, Unternehmen in ihrem Bemühen zu unterstützen, sich vor Ausspähung zu schützen. Die gesammelten Erfahrungen und das methodische Wissen des Verfassungsschutzes bilden dabei die Grundlage für eine präventive Arbeit zum Know-how-Schutz in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung.

Geheimschutz

Definition/Aufgaben | Informationen, die als Verschlusssache eingestuft sind, bedürfen bei ihrer Bearbeitung und Aufbewahrung eines besonderen Schutzes. Dies gilt für öffentliche Stellen und die Privatwirtschaft gleichermaßen. Der Geheimschutz befasst sich mit dem ordnungsgemäßen Umgang mit Verschlusssachen, das heißt mit im staatlichen Interesse geheim zu haltenden Informationen, die Unbefugten nicht zur Kenntnis gelangen dürfen. Entsprechende Maßnahmen richten sich nach der Verschlusssachenanweisung (VSA) des Landes Hessen.

Das LfV berät alle Behörden und Unternehmen in Hessen, die Umgang mit Verschlusssachen haben. Es informiert, wie Verschlusssachen durch geeignete personelle und materielle Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden können. Staatliche Verschlusssachen werden durch eine Vielzahl von Maßnahmen personeller und organisatorisch-technischer Natur geschützt (personeller und materieller Geheimschutz).

Personeller Geheimschutz | Zweck des personellen Geheimschutzes ist es, zu verhindern, dass mit einem Sicherheitsrisiko behaftete Personen Zugang zu Verschlusssachen erhalten oder an sicherheitsempfindlicher Stelle innerhalb von lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen beschäftigt werden. Ein Sicherheitsrisiko besteht zum Beispiel bei:

  • Unzuverlässigkeit,
  • fehlender Verfassungstreue,
  • Erpressbarkeit durch Überschuldung und
  • bei besonderer Gefährdung durch Werbungsversuche ausländischer Nachrichtendienste, insbesondere bei Reisen in entsprechende Länder.

Bevor eine Person zum Umgang mit Verschlusssachen ermächtigt wird, muss eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden. Hierbei ist das LfV mitwirkende Behörde, die auf Ersuchen der zuständigen Stelle tätig wird. Sicherheitsüberprüfungen im Rahmen des Geheimschutzes in der Wirtschaft veranlasst das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Im HSÜG sind die Verfahrensabläufe für unterschiedliche Überprüfungsarten geregelt. Eine Überprüfung findet nur mit Einwilligung des Betroffenen statt. Im Rahmen der Mitwirkung an Sicherheitsüberprüfungen wurden im Jahr 2016 448 Überprüfungen abgeschlossen.

Die Mitwirkung bei Sicherheitsüberprüfungen von Beschäftigten an sicherheitsempfindlichen Stellen in lebenswichtigen oder verteidigungswichtigen Einrichtungen (Sabotageschutz) ist seit 2013 ebenfalls Aufgabe des Verfassungsschutzes. In diesem Zusammenhang wurden im Berichtsjahr zusätzlich 360 Sicherheitsüberprüfungen abgeschlossen.

Materieller Geheimschutz | Der materielle Geheimschutz umfasst organisatorische und technische Maßnahmen. Sie sind im Wesentlichen in der VSA zusammengefasst, die sich auch an die Unternehmen in Hessen richtet. Die VSA regelt unter anderem die Herstellung, Aufbewahrung und Vernichtung von Verschlusssachen.

Das LfV hat auch hier eine mitwirkende Funktion, das heißt, es berät und unterstützt Dienststellen und geheimschutzbetreute Unternehmen, die Verschlusssachen erstellen und bearbeiten.

Wirtschaftsschutz

Definition/Aufgaben | Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Spionageaktivitäten zu verhindern und die Wirtschaft durch Beratung und Aufklärung vor solchen Angriffen zu schützen. Hierzu ist es notwendig, die Sensibilität von Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen gegenüber Gefahren, die durch Angriffe drohen, zu erhöhen, Kenntnisse über Methoden und Ziele ausländischer Nachrichtendienste zu vermitteln und Hilfestellung beim Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen zu leisten („Prävention durch Information“).

Die Erfahrungen und das methodische Wissen des Verfassungsschutzes bilden die Grundlage für die präventive Arbeit im Wirtschaftsschutz. Es liegt im staatlichen Interesse, einen Beitrag zum Know-how-Schutz in Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung zu leisten. Zur erfolgreichen Bekämpfung dieser Herausforderung ist daher eine intensive Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Verfassungsschutz nötig.

Das LfV als Ansprechpartner | Ziel des Wirtschaftsschutzes des LfV ist es, zum Beispiel bei Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Verbänden das Sicherheitsbewusstsein nachhaltig zu festigen und mit klein- und mittelständischen Firmen in Hessen eine vertrauensvolle Sicherheitspartnerschaft zu entwickeln.

Wer einen Ausspähversuch vermutet, Angriffe auf Informations- und Kommunikationstechnik feststellt oder allgemeine Fragen zum Schutz von Know-how hat, kann sich unter folgenden Kontaktdaten an den Wirtschaftsschutz des LfV wenden:

Telefonnummer:     0611-720600

E-Mail-Adresse:      wirtschaftsschutz@lfv.hessen.de

Zur vertraulichen Kommunikation bietet das LfV verschiedene verschlüsselte Übertragungswege an. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Homepage des LfV unter

lfv.hessen.de/presse/anfragen-oderberatung-zum-thema-wirtschaftsschutz

oder bei einem persönlichen Kontakt.

Das umfangreiche Präventionsangebot des LfV enthält unter anderem folgende Komponenten:

  • Vorträge und Hintergrundgespräche zur Wirtschaftsspionage allgemein,
  • Vorträge und Hintergrundgespräche zu IT-gestützter Spionage,
  • Hintergrundgespräche zu Spionageaktivitäten bestimmter Länder (zum Beispiel China, Russland, Iran),
  • Beratung vor Auslandsreisen,
  • Überlassung von Publikationen zu spionagerelevanten Themen (zum Beispiel Besuchermanagement, Einbruchsdiebstahl, soziale Netzwerke usw.),
  • Informationsaustausch zu bekannten Spionagefällen (sowohl klassische Spionage als auch IT-gestützte Spionage).

Gerade auf dem Gebiet der Cyberangriffe ist in diesem Rahmen ein weitestgehend anonymisierter Informationsaustausch möglich. Rein technische Informationen können in Form von sogenannten Indicators of Compromise zwischen Sicherheitsbehörden und Wirtschaftsunternehmen ausgetauscht werden, um sich gemeinsam vor Angriffen zu schützen.

Auf Seiten der Unternehmen liegt oftmals nur ein diffuser Anfangsverdacht vor: Eine verdächtige E-Mail oder die Befürchtung, dass auf einer Geschäftsreise ein unbefugter Dritter Zugriff auf ein mobiles Endgerät wie zum Beispiel ein Smartphone oder ein Laptop hatte. Manchmal hat auch die unternehmenseigene IT-Abteilung bemerkt, dass ein Verbindungsaufbau zu einer oder von einer unbekannten IP-Adresse stattfand.

Diesen Spuren nachzugehen, sie richtig einzuordnen und zu bewerten, ist eine der Aufgaben des LfV. Als Unternehmen gibt das LfV den Betroffenen ein erstes Feedback, ob es sich wirklich um einen gezielten Angriff handelte oder ob ähnliche Angriffe in der Fläche festzustellen sind. Die Erstbewertung des LfV gibt Aufschluss, ob es sich um Cybercrime oder gezielte Spionage handelt.

Im Berichtszeitraum führte das LfV 75 Fachvorträge sowie Beratungs- und Sensibilisierungsgespräche durch. Der Adressatenkreis reichte von kleinen und mittelständischen Unternehmen bis hin zu weltweit tätigen Konzernen. Die Unternehmen stammten aus den Branchen Chemie, Pharma, Medizintechnik, Militär/Rüstung, Robotik, Maschinenbau, Automotive, Umwelttechnik, Forschungseinrichtungen, Messtechnik, Luftfahrt, Informationstechnik (und entsprechende Sicherheit), Telekommunikation, Finanzen, Versicherungen, Vakuumtechnologie, Ingenieurbüros, Gebäudetechnik/SmartHome, Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS), Dienstleistungsunternehmen und Stellen der öffentlichen Verwaltung. Das LfV war zudem bei verschiedenen branchenübergreifenden Konferenz- und Messeveranstaltungen vertreten.

Besonders hervorzuheben ist die Zusammenarbeit des LfV mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) in Hessen. Nach einer Auftaktveranstaltung im Jahr 2013 mit der IHK Darmstadt nahm das LfV nicht nur an verschiedenen Arbeitskreisen teil, sondern es folgten gleichartige Veranstaltungen mit der IHK Wiesbaden (2014), der IHK Frankfurt am Main (2015) und im November 2016 mit der IHK Limburg.

Darüber hinaus nahm das LfV an dem ersten Cybersicherheits-Gipfel des Landes Hessen am 26. Februar in Frankfurt am Main und am Tag der offenen Tür der Hessischen Landesregierung am 24. September teil. Die Besucher konnten sich jeweils über die Gefahren von Cyberangriffen, insbesondere auch Attacken auf mobile Endgeräte, und grundlegende Schutzmöglichkeiten informieren.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war die Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem LfV und der Vereinigung für Sicherheit in der Wirtschaft e. V. (VSW) in Mainz (Rheinland-Pfalz) am 29. November. Ziel ist es, den Informationsaustausch zu intensivieren, wozu insbesondere in gemeinsamen Arbeitskreisen Themen des Wirtschaftsschutzes und der Spionageabwehr zwischen Unternehmensvertretern und dem LfV erörtert werden sollen.

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